Unter dem Schlagbaum versteht der Weidmann einen Teil der Schlagbaum-Falle, mit welcher im Rahmen der Fallenjagd kleines Raubwild gefangen und sofort getötet werden kann. Sie gehört somit zu den Totschlagfallen.
Zieht das Raubwild (primär Marder) den an der Falle befestigten Köder ab, wird es von einem durch Gewichte beschwerten Schlagbaum/Knüppel erschlagen. Aufgrund des Tierschutzgesetzes ist die Jagd mit der Schlagbaumfalle zumindest in Deutschland verboten.