Totschlagfallen oder auch Totfangfallen sind Einrichtung oder Vorrichtung, die dem Zweck dienen und dazu geeignet sind, Wildtiere zu töten. Sie müssen bei der Auslösung unverzüglich töten, um Qualen des Wildtieres zu vermeiden.
Schlagfallen dürfen in Deutschland mittlerweile nur noch auf Zug auslösen. Auf Tritt auslösende Fallen sind verboten. Beispiele für Totschlagfallen sind das Abzugeisen, der Schlagbaum und der sogenannte Schwanenhals.
Neben den Totfangfallen kommen bei der Fallenjagd auch sogenannte Lebendfallen zum Einsatz.