Als Raubwild werden die heimischen Raubtiere bezeichnet, welche dem Jagdrecht unterliegen. Diese sind vor allem Fuchs, Dachs, Marderhund, Waschbär, Nutria, Steinmarder, Mink und Fischotter. Ebenfalls dem Jagdrecht unterliegen zwar die Raubtiere Luchs, Wildkatze, Fischotter und der Wolf, allerdings sind diese Tiere ganzjährig geschont.
Die bejagbaren Wildarten sind dem Leben in unserer Kulturlandschaft in der Regel gut angepasst und entwickeln ohne Bejagung hohe Besatzzahlen, weswegen intensive Bejagung erforderlich ist: Zum Einnen im Sinne der Seuchenverhütung, zum Anderen um das Niederwild, vornehmlich kleine Säugetiere und Bodenbrüter zu schützen.
Besonders anpassungfähige Wildarten wie Waschbär, Mink und Marderhund sind ganzjährig bejagbrr und nur führende Elterntiere von der scharfen Jagd zeitweise ausgenommen.
Zur Raubwildbejagung empfiehlt sich der Ansitz und vor allem die Fallenjagd.