Bei der Ordonnanzwaffe handelt es sich um eine im Militär offiziell eingeführte Waffe, die den Soldaten als persönlicher Ausrüstungsgegenstand überreicht wird.
Bis zum ersten Weltkrieg fungierten primär Hieb- und Stichwaffen als Ordonnanzwaffen. Während des Krieges wurden sie durch Faustfeuerwaffen ersetzt oder ergänzt. Lediglich bei Offizieren dienen Säbel zu repräsentativen Anlässen noch als Ordonnanzwaffe.