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Nationales Waffenregister II- die wichtigsten Infos

Gunfinder Magazin

Ab dem 1. September 2020 tritt das Nationale Waffenregister 2 in Kraft. Mit dem dem zweiten Teil des Nationalen Waffenregisters setzt die Bundesrepublik wichtige Regelungen der Europäischen Feuerwaffenlinie in nationales Recht um. Wir erklären, von welchen wichtigen Änderungen Jäger und Sportschützen betroffen sind. 

Für Hersteller und Händler bedeutet das, alle Waffenbestände ins Nationale Register zu übertragen und Besitzwechsel zu melden zu müssen. An Jägern und Sportschützen gehen die Aktualisierungungen des Nationalen Waffenregisters jedoch auch nicht spurlos vorüber, zumindest bei bei Neuerwerb, Verkauf oder längeren Reperaturzeiten sind sie von den neuen Regelungen betroffen und müssen sich im Vorfeld bestimmte Informationen einholen.

Dies betrifft vor allem die ID:

Was ist die NWR- ID?

Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer (ID) des Nationalen Waffenregisters. Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind, unter anderem für Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumente und Waffen / Waffenteilen (wesentliche Teile). Die NWR-ID gewährleistet die eindeutige Identifikation und Zuordnung der Daten im NWR. Zusammensetzung der NWR-ID Die NWR-ID besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge.

Der erste Buchstabe beschreibt die Art der NWR-ID

Alle Waffen und wesentlichen Waffenteile erhalten künftig eine solche ID. Bei einem Standardrepetierer bekommt also der Lauf, der Verschluss und neuerdings auch das Gehäuse eine solche Nummer. Aber nicht, wie es gerüchteweise zu hören war, auf den Teilen eingehämmert oder gelasert, sondern im Hintergrund als visuelle Nummern im Waffenregister. Bei Kipplaufwaffen sind der Lauf und die Gehäuse- und Verschlusseinheit als führendes wesentliches Waffenteil geführt.

Alle Waffenbesitzer bekommen darüber hinaus eine persönliche, 21-stellige NWR-ID. Zusätzlich kommt für jede Waffenbesitzkarte noch eine Erlaubnisberechtigungs-ID hinzu. Das bedeutet, dass jede WBK außerdem eine eigene Erwerbs-ID erhält.

Die gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler werden gesetzlich verpflichtet, ihre Geschäftsvorfälle (zum Beispiel Erwerb oder Überlassung) elektronisch über die sog. Kopfstelle abzugeben. Die Anzeigen werden von der Kopfstelle automatisiert entgegengenommen, an das NWR weitergeleitet und dort gespeichert. Um bei dieser automatisierten Datenverarbeitung die eindeutige Identifikation und Zuordnung der Daten sicherzustellen, haben die gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler bei der Anzeige jeweils die NWR-IDs der betroffenen Person, der Erlaubnis, der Waffe und der wesentlichen Teile anzugeben. Mit Hilfe der NWR-ID wird gewährleistet, dass die angezeigten Daten den richtigen Daten im NWR zugeordnet werden.

Bei jeder Anzeige sind folgende NWR-IDs anzugeben: 

Beiei der Anzeige eines Besitzwechsels sind zusätzlich die NWR-IDs des  Erwerbers bzw. Überlassers anzugeben (Personen-NWR-ID und Erlaubnis-NWR-ID). 

Ein Beispiel: Ein gewerblicher Waffenhändler überlässt eine Waffe an einen privaten Waffenbesitzer. In der Überlassungsanzeige sind anzugeben: 

Durch die Angabe der NWR-IDs wird sichergestellt, dass in der Überlassungsmeldung auf die richtige Waffe Bezug genommen wird und das NWR die richtige Waffe dem richtigen Erwerber zuordnet. Ausnahme: Sind der  Erwerber oder die Waffe bzw. ein wesentliches Teil nicht im NWR registriert, sind nicht die NWR-IDs anzugeben, sondern die Klardaten. Dies ist zum Beispiel bei einem Ersterwerb durch einen Jungjäger der Fall. 

Die NWR-IDs werden von der zuständigen Waffenbehörde jeweils gegenüber der betroffenen Person bekanntgegeben. Bekanntgabe an gewerbliche Waffenhersteller oder Waffenhändler: Sie erhalten Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs bei der Registrierung für die Nutzung der NWR-Kopfstelle UND/ODER auf Anfrage bei ihrer zuständigen Waffenbehörde. 

Bekanntgabe an private Waffenbesitzer beim nächsten Besuch der Waffenbehörde Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs: 

Das bedeutet nicht, dass für alle Waffen, die bereits im eigenen Schrank stehen sofort alle IDs notwendig werden. Dennoch ist es sinnvoll, die persönliche NWR- und die Erwerbs-ID anzufragen. Denn diese werden definitiv für künftige Waffenkäufe benötigt. Die Waffen-IDs werden nur bei Verkauf oder längerem Verbleib beim Büchsenmacher benötigt, wenn zum Beispiel zur Reparaturen oder die Montage des Zielfernrohrs notwendig sind.. Auch bei einer Weitergabe an den Hersteller muss der Büchsenmacher dies mit der ID dem Nationalen Waffenregister melden, was einen erheblichen Mehraufwand für die Branche bedeutet. Wichtig für Waffenbesitzer ist, dass WBK-Einträge  ab dem 1. September von keinem Händler mehr vorgenommen, sondern nur noch von den Waffenbehörden vorgenommen werden.

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