Beim Kauf und Verkauf von Waffen ist es essentiell, die notwendigen Dokumente zu kennen, die zum Handeln berechtigen. Diese Anforderungen sind nicht immer eindeutig und variieren je nach Gruppe:
Jäger
Jagdschein: Jäger müssen stets im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.
Waffenbesitzkarte: Eine Waffenbesitzkarte ist nicht immer erforderlich. Jäger können diese erst beantragen, wenn sie einen Waffenschrank besitzen und den Besitz einer Waffe nachweisen können. Beim Kauf der ersten Waffe haben Jäger also noch keine Waffenbesitzkarte, bekommen diese aber ausgestellt, sobald sie die erste Waffe erworben haben.
Sportschützen:
Waffenbesitzkarte: Sportschützen erhalten in der Regel eine gelbe Waffenbesitzkarte. Unter bestimmten Umständen, wie dem Besitz einer halbautomatischen Waffe oder einer Kurzwaffe, wird ihnen jedoch auch eine grüne Waffenbesitzkarte ausgestellt.
Sammler:
Waffenbesitzkarte: Sammler erhalten typischerweise eine rote Waffenbesitzkarte.
Zusätzliche Hinweise:
Die Farbe der Waffenbesitzkarte kann je nach spezifischen Umständen und Anforderungen variieren. Diese Farbkodierung hilft, die Berechtigungen und die Art der erlaubten Waffen zu differenzieren.
Die Regeln für den Erwerb von Waffen und die erforderlichen Berechtigungsnachweise können komplex sein. Die folgende Tablell soll helfen, die erforderlichen Dokumente für Jäger, Sportschützen und Sammler zu verstehen.
Erwerbsberechtigung
Jäger | Sportschützen | Sammler | |
Langwaffe | Jagdschein, ab der 2. Waffe grüne Waffenbesitzkarte | Gelbe WBK | Rote WBK mit entsprechendem Sammelgebiet |
Kurzwaffe | Grüne WBK mit Voreintrag | Grüne WBK mit Voreintrag | Rote WBK mit entsprechendem Sammelgebiet |
Schalldämpfer | Jagdschein, Grüne WBK - kein Voreintrag mehr erforderlich! | - | - |
Munition für Langwaffen | Jagdschein | Gelbe oder grüne WBK mit eingetragener Waffe | Rote WBK mit entsprechendem Sammelgebiet oder Muntionserwerbsschein |
Wechsel- Austauschlauf für Langwaffen | Jagdschein | WBK mit Voreintrag | - |
Wechsel- Austauschlauf für Kurzwaffen | WBK mit Voreintrag | Grüne WBK mit Voreintrag | - |
Munition für Kurzwaffen | WBK mit Voreintrag bzw eingetragener Kurzwaffe oder Munitionserwerbsschein | Grüne WBK mit Voreintrag oder Munitionserwerbsschein | Rote WBK mit entsprechendem Sammelgebiet oder Muntitionserwerbsschein |
Wechsel-/Austauschlauf oder Wechseltrommel für Kurzwaffen in gleichem oder kleinerem Kaliber als Grundwaffe | WBK mit Voreintrag | Grüne WBK mit Voreintrag | Rote WBK mit entsprechendem Sammelgebiet |
Berechtigungen
Die Waffenbesitzkarten berechtigen zum Besitz der darin eingetragenen Waffen, jedoch nicht zum Führen in der Öffentlichkeit. Nur wer einen Waffenschein besitzt, darf Waffen in der Öffentlichkeit führen.
Jäger dürfen nach § 13 (6) des Waffengesetz Waffen im Revier und auf dem Schießstand führen, außerdem im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten nicht schussbereit, also beispielsweise auf dem Weg von Zuhause ins Revier oder zum Schießstand.
Erwerbsberechtigungen beim Online-Kauf
Beim Erwerb von Waffen und Munition muss die jeweilige Erwerbsberechtigung vorgelegt werden.
Online ist die Vorlage nicht eindeutig geregelt. Eine Möglichkeit ist, die Erwerbsberechtigung oder eine amtlich beglaubigte Kopie postalisch an den jeweiligen Verkäufer zu schicken. Dies ist allerdings mit erhöhtem Aufwand verbunden, weil das Dokument auch zurückgeschickt werden muss.
Manche Händler akzeptieren auch einen Scan, allerdings besteht die Gefahr dass Scans gefälscht sein können. Eine von uns empfohlene und mit wenig Aufwand verbundene Methode besteht darin, die Authenzität der Dokumente bei der ausstellenden Behörde zu überprüfen. Dazu muss der Besitzer der Behörde allerdings das Recht einräumen, die Gültigkeit des Dokuments gegenüber Dritten zu bestätigen.