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DMS Shooting - die mobile Schießtrainerin®
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Gunfinder Expertin
Nach Jahren des unermüdlichen Einsatzes darf ich mich heute an der Tätigkeit einer selbstständigen Schießtrainerin erfreuen. Meine größte Leidenschaft gilt dem internationalen Denken: Mit DMS als Marke soll der Schießsport in Europa ein neues Level erreichen.

Erbwaffen

Gunfinder Magazin

Waffen werden oft vererbt, die Empfänger des Nachlass stehen dann meist unvorbereitet vor der Frage, was mit den Waffen geschehen soll.

Hier findest du die wichtigsten Infos über das Thema Erbwaffen in einer Übersicht.

Erbschaften und das Waffenrecht - vererbbare Güter

Das Erbrecht im europäischen Raum unterliegt starken Gesetzen, die selbst vor Waffen keinen Halt machen. Als Erbnachfolger ist es grundsätzlich dein Recht, Waffen und sämtliches Zubehör aus dem Nachlass in deinen Besitz zu nehmen. Allerdings geht damit ein hoher administrativer Aufwand einher.

 

Was geschieht, wenn du eine Waffe erbst?

Zunächst bist du verpflichtet, die für dich zuständige Waffenbehörde über diese Erbschaft in Kenntnis zu setzen. Alleine schon das Vergessen oder Ignorieren dieser Verpflichtung ist mit einer Bußgeldstrafe von bis zu EUR 10.000,- bedroht. 

Die zuständige Waffenbehörde zu finden, kann unter Umständen etwas schwierig sein, weil die Behörde je nach Stadt oder Landkreis meist einer anderen Behörde untergeordnet ist. In dem Fall hilft eine kurze Google-Suche, oder ein Anruf beim örtlichen Ordnungs- oder Landratsamt oder bei der nächsten Polizeidienststelle.

Ist der erste Schritt getan, gilt es zu herauszufinden, ob der Erblasser (der Verstorbene) auch eine Berechtigung zum Besitz der vererbten Geräte hatte. Diese liegt entweder in Form eines Waffenscheins, einer Waffenbesitzkarte, eines Jagdscheins oder mehreren dieser Dokumente vor (es sei denn, es handelt sich um freie Waffen). In einem solchen Fall darfst du die Waffen zwar behalten, musst jedoch selbst die entsprechenden Dokumente bei der Behörde beantragen. Und dies unter Zeitdruck: Ab dem Zeitpunkt der ausdrücklichen Erbschaftsannahme hast du üblicherweise nämlich nur einen Monat Zeit dafür. Versäumst du diese Frist und behältst die Waffen dennoch, droht wieder eine Bußgeldstrafe in eben genannter Höhe.

Der daraus resultierende Nebeneffekt ist, dass die Behörde deine Zuverlässigkeit infrage stellt oder gar aberkennt - und dann wird es schwierig. Denn die Zuverlässigkeit ist wiederum Voraussetzung für die Beantragung der WBK.

 

Bekommt man als Erbe eine Waffenbesitzkarte?

Grundsätzlich ja, solange du selbst keinem Waffenverbot unterliegst und nicht schon eine besitzt. Liegt ein Waffenverbot vor, wird ein langwieriges gerichtliches Verfahren eingeleitet. Hast du bereits eine Waffenbesitzkarte, ist lediglich eine Registrierung der Waffen auf dich durchzuführen.

Es gibt bei der Erlangung der WBK (im Zuge einer Erbschaft) zwei Wege:

Ein Bedürfnis ist im Falle einer Erbschaft nicht nachzuweisen, allerdings musst du deine Waffen unbrauchbar machen lassen, wenn du keine Sachkunde nachweisen kannst. Bist du Mitglied in einem Schützenverein, Sammler oder hast einen Jagdschein, ist ein Bedürfnis und die Sachkunde gegeben. Damit darfst du die funktionstüchtig vererbte Waffe behalten, so wie sie ist. 

 

Für welche Waffen ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich?

Die Arten der Waffen, für die du eine Waffenbesitzkarte benötigst, ist rechtlich kategorisch begrenzt:

 

 

Bedenke: Es gibt drei verschiedene Waffenbesitzkarten in Deutschland. Die grüne Variante ist eine Art Standardkarte, auf die du generell erlaubnispflichtigen Waffen eintragen lassen kannst. Nach einem Voreintrag durch die zuständige Behörde solltest du die Waffe binnen eines Jahres erwerben - ansonsten verfällt der Eintrag und du musst die Waffe neu beantragen. Jäger erhalten die grüne Variante, wenn sie  eine Waffenbesitzkarte beantragen.

Die gelbe Karte ist rein für Sportschützen gedacht und bezieht sich nur auf bestimmte Waffen. Erwerben darfst du damit folgende Waffen:

Möchte ein Sportschütze eine andere erwerbspflichtige Waffe erwerben, die in der Auflistung der gelben WBK nicht genannt wurde, muss er eine grüne WBK mit Voreintrag erwerben. Dazu gehören zum beispiel halbautomatische Pistolen, halbautomatische Langwaffen oder Repetierschrotflinten.

Die rote WBK ist für Sachverständige und Waffensammler vorgesehen. Auf diese werden Schusswaffen von bestimmter Bau- oder Funktionsart, eines bestimmten Sammelgebietes oder - in seltenen Fällen - für Schusswaffen aller Art eingetragen.

Achtung: Mit einer WBK darf man die jeweilgen Waffen zwar erwerben, allerdings nicht führen. Ein Jäger darf in seinem Revier seine Jagdwaffen führen, das gleiche gilt für ihn und Sportschützen auf dem Schießstand. Möchte man jedoch eine Waffe in der Öffentlichkeit führen, benötigt man einen Waffenschein, in welchem diese Waffe vermerkt ist. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass der Waffenschein nicht dazu berechtigt, weitere Waffen zu erwerben. Außerdem darf auch keine Munition mit dem Waffenschein erworben werden.

 

Muss man alle Erbwaffen unbrauchbar machen?

Sofern du selbst eine Berechtigung zum Besitz funktionstüchtiger Waffen vorweisen kannst, ist eine Blockiervorrichtung nicht nötig. Beschließt du dennoch, deine Erbwaffen entsprechend zu bearbeiten, solltest du mit Kosten rechnen. Außerdem ist der Zustand der Unbrauchbarkeit deiner zuständigen Behörde nachzuweisen. Selbiges gilt für erlaubnispflichtige Munitionsarten. Entweder du überlässt sie einem Berechtigten oder ihr Gefahrenpotenzial wird reduziert.

 

Was sind erlaubnispflichtige Waffen?

"Erlaubnispflichtig" bedeutet, dass du eine spezielle behördliche Genehmigung brauchst, um bestimmte Waffen besitzen zu dürfen. Darunter fallen also sämtliche Waffen, für die du entweder einen Jagdschein oder eine Waffenbesitzkarte benötigst. Abhängig von der Waffe berechtigt die jeweilige Erlaubnis zum Erwerb, zum Besitz, zum Transport, der sportlichen Verwendung am Schießstand oder auch zum Führen. Kannst du jedoch für nur eine einzige deiner Waffen keine Erlaubnis vorweisen, bist du aus juristischer Sicht illegaler Waffenbesitzer.

 

Darf ich die Waffen als Erbe verkaufen?

Als Erbe bist du rechtmäßiger Eigentümer der Erbwaffen; ganz gleich, ob diese funktionstüchtig sind oder unbrauchbar gemacht wurden. Im Grunde kannst und darfst du also alle Erbwaffen und sogar ganze Waffensammlungen verkaufen. Eine Durchsicht der Objekte und eine Reinigung erhöhen den Wert und oft entscheiden sich Sammler gleich für ein ganzes Sortiment. Wenn du nur einzelne Waffen verkaufen und dich nicht von allen Erbstücken trennen willst, solltest du gut überlegen, welche davon dein Heim verlassen sollen. Erbwaffen können je nach Alter einen höheren Wert haben.

Ob du privat eine Erbwaffe verkaufen willst oder sie zum Händler bringst und den weiteren Waffenverkauf Experten überlässt, ist aus rechtlicher Sicht einerlei - solange die Rahmenbedingungen über die Weitergabe von Feuerwaffen eingehalten werden. Willst du den Aufwand vermeiden, empfiehlt sich eher ein Ankauf über einen Händler oder Waffenverwerter. Alternativen wären Aktionshäuser oder eine online Plattform wie wir, die Waffenverkäufe ausdrücklich erlaubt.

Lass jedoch Vorsicht walten, wenn du Erbwaffen importieren / exportieren möchtest. Hier prallen viele in- und ausländische Bedingungen aufeinander, wo eine Beratung - oder die generelle Abwicklung über Händler - das Prozedere deutlich vereinfachen.

 

Wie wird der Versand von Erbwaffen abgewickelt?

Der Versand von Waffen ist in Deutschland zwar möglich, darf jedoch nur von speziell dazu befugten Waffentransportunternehmen durchgeführt werden. Auch die Transportunternehmen müssen die entsprechende Zuverlässigkeit aufweisen, um mit derartigen Geräten hantieren zu dürfen. Sie müssen bei der Übergabe dieselben Auflagen erfüllen wie du oder andere Verkäufer: Die Sicherstellung, dass der Erwerber der Waffe diese auch besitzen darf.

Außerdem gilt: Falls die dazugehörige Munition ebenfalls versenden werden soll, muss dieser Versand getrennt von den Waffen erfolgen. Einige Anbieter verbieten den Versand von Munition generell. Der Nachteil: Ist ein Versand gewünscht, geht dies ausschließlich über einen Händler, der mit den solchen Unternehmen zusammenarbeitet. Als Privatperson ist es nicht möglich, derartige Spediteure zu beauftragen - hier hängst du gezwungenermaßen an der persönlichen Übergabe, was für dich wiederum mehr Aufwand und mehr Risiko hinsichtlich Kontrolle und Rechtskonformität bedeutet.

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