Achtung - WICHTIG
Diese Messer unterliegen weiterhin dem deutschen Waffengesetz (WaffG) und dürfen ausschließlich an Personen mit einem nachweisbaren berechtigten Interesse gekauft werden.
Springmesser sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Ausnahmen gemäß § 42a WaffG
Der Erwerb und Besitz ist für Personen mit berechtigtem Interesse zulässig. Dazu zählen z.B.:
Jäger
Angler
Angehörige des Rettungsdienstes
Personen, die das Messer für berufliche Zwecke benötigen (z. B. Forst- und Landwirtschaft)
Personen mit einem glaubhaften, individuellen Bedürfnis, das behördlich anerkannt ist
Verstöße gegen diese Regelungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Sie erhalten nach dem Kauf ein Formular, dass Sie ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden.
Ohne dieses Formular erfolgt kein Versand, selbst wenn Sie bezahlen und uns einen A...