Taschenmesser nicht feststellbar = §42a konform Das Messer ist ein elegantes, schlankes Taschenmesser mit Klinge aus D2 Stahl. Die Klinge ist nicht feststellbar, daher fällt dieses Taschenmesser auch nicht unter das Führverbot. Die Griffbeschalung ist aus G10 und auf der Rückseite ist ein Gürtelclip angebracht. Klingenlänge 90 mm Gewicht 70 g